Gas - Preisanpassung zum 01.06.2023
Preisanpassung in Ihrem Gastarif regioBEST und SpreeGas BEST
Wir haben die Möglichkeit, den durch das aktuell stabile Preisniveau entstandenen Preisvorteil an viele unserer Kundinnen und Kunden weitergeben zu können. Kundinnen und Kunden, die bisher auf Grund Ihrer Preissicherheit im Rahmen der Mindestvertragslaufzeit von einem niedrigen Beschaffungspreis der Vorjahre profitieren konnten, passen wir mit dieser Preisanpassung auf das aktuelle, moderate Preisniveau an.
Die für Sie ab dem 01.06.2023 gültigen Preise, haben wir Ihnen in unserem Preisanpassungsschreiben mitgeteilt. Diese orientieren sich an der aktuellen Marktsituation.
In die Preisanpassung fließen mehrere veränderte Kostenbestandteile ein.
Neben der wesentlichen Änderung der Kosten für die Energiebeschaffung, wurden die endgültigen Netznutzungsentgelte für 20231 und der von 0,546 ct/kWh auf 0,544 ct/kWh gesunkene CO2-Preis2, in der Preiskalkulation berücksichtigt.
1Bei der Preiskalkulation der ab 01.01.2023 gültigen Preise sind die zu diesem Zeitpunkt bekannt gemachten vorläufigen Netznutzungsentgelte für 2023 zugrunde gelegt. Bei der Bekanntgabe der endgültigen Netznutzungsentgelte für 2023 ist es in der Folgezeit in einigen Netzgebieten noch zu Änderungen gekommen, die wir bei der Preisanpassung zum 01.06.2023 nun berücksichtigen.
2Grund hierfür ist, dass sich der Emissionsfaktor für Erdgas nach Bekanntgabe unserer letzten Preisanpassung geändert hat.
Gaspreisbremse 2023 - Entlastung der Gaskundinnen und -kunden
Zur weiteren Entlastung ist die Gaspreisbremse ab März 2023 in Kraft getreten, die sich rückwirkend auch auf Januar und Februar erstreckt.
Die Entlastung erfolgt ab März 2023 über die Gewährung von monatlichen, vom Staat finanzierten, Entlastungsbeträgen, sofern Ihr Arbeitspreis oberhalb des Referenzpreises von 12 ct/kWh (brutto) liegt. Die Gaspreisbremse wird in den Abschlägen berücksichtigt.
Wichtig: Wenn Ihr Arbeitspreis nach der Preisanpassung unterhalb des Referenzpreises von 12 ct/kWh liegt, erhalten Sie keine staatliche Entlastung. Die Gaspreisbremse greift in diesem Fall nicht.
Weitere Informationen zur Gaspreisbremse finden Sie hier.
Noch ein Hinweis für Sie zur Information
Aktuell befinden wir uns in der Umsetzung der Aktivitäten zur Energiepreisbremse. Seit Mitte Februar arbeiten wir mit Hochdruck an der Versendung der Kundeninformationen zur Energiepreisbremse.
Dennoch kann es zu verspäteten Zustellungen der Informationsschreiben kommen.
Das führt vereinzelt dazu, dass Sie Ihr Scheiben zur Preisänderung bereits vor der Information zur Energiepreisbremse erhalten haben. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Ihr direkter Weg zu unserem Online-Service
Aufgrund der aktuellen Marktsituation kann es bei unserem SpreeGas-Ruf zu längeren Wartezeiten kommen. Nutzen Sie jetzt einfach, schnell und bequem unsere Online-Services MEINE SPREEGAS.
Um eine zuverlässige Versorgung mit Gas und Strom zu garantieren, beschafft SpreeGas Energie bewusst Monate oder sogar Jahre im Voraus. Zusätzlich werden extreme Preisspitzen nach oben vermieden, wie wir sie insbesondere im zurückliegenden Jahr 2022 mehrfach gesehen haben.
Kundinnen und Kunden, die bisher auf Grund ihres Festpreises für die Mindestvertragslaufzeit von einem niedrigen Beschaffungspreis der Vorjahre profitieren konnten, passen wir mit dieser Preisanpassung auf das aktuelle, moderate Preisniveau an.
Ja, Preisanpassungen dürfen wegen gestiegener Beschaffungskosten auch während der Geltungsdauer der Energiepreisbremse durchgeführt werden und der Arbeitspreis darf über dem Referenzpreis liegen. Den neuen Arbeitspreis zahlen Sie dann jedoch nur für den Verbrauch, der über Ihrem Entlastungskontingent liegt.
Liegt Ihr neuer Arbeitspreis unter dem Referenzpreis nach dem Preisbremsengesetz (EWPBG) von 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto), greift die staatliche Entlastung nicht und Sie zahlen für Ihren Verbrauch den vertraglich vereinbarten Preis.
Laufzeitverträge mit einer Festpreisphase haben für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit einen eingeschränkten Festpreis.
Preisänderungen sind während der Festpreisphase nur aufgrund von Änderung oder Neueinführung von Steuern oder sonstigen gesetzlich veranlassten Kosten oder Umlagen möglich.
Nach Ablauf der Festpreisphase ist SpreeGas jederzeit berechtigt die Preise nach den Marktgegebenheiten bzw. nach staatlichen Anforderungen anzupassen.
Die Lage an den Energiemärkten hat sich im Vergleich zum vergangenen Jahr 2022 stabilisiert. Deshalb haben wir gute Nachrichten für Sie - wir können unseren Kundinnen und Kunden wieder Laufzeitprodukte mit Preissicherheit anbieten. Weitere Informationen zu unserer aktuellen Tarifauswahl finden Sie in unserem Tarifrechner.
Ihren Energieliefervertrag können Sie jederzeit unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündigen. Sofern die zugrunde liegende AGB für Ihren Tarif Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt, haben Sie als Kunde die Möglichkeit von diesem Gebrauch zu machen.
Sie haben die Möglichkeit, die Kündigung in Ihrem Onlineservice MEINE SPREEGAS oder über das Kontaktformular "Jetzt Vertrag kündigen" selbst durchzuführen.
Sollten eine Abschlagsanpassung aufgrund der Preisanpassung zum 01.06.2023 für Sie notwendig sein, werden Sie gesondert von uns informiert.
Erhalten Sie Ihre Jahresrechnung im Mai oder Juni 2023, erhalten Sie Ihren neuen Abschlagsplan erst nach Erstellung Ihrer Jahresrechnung. Wichtig für Sie: Die Höhe des Abschlags steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuell gültigen Energiepreis.
In unserem Kundenportal MEINE SPREEGAS können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.
Die Abrechnung erfolgt, wie gehabt, am Ende der Abrechnungsperiode. Ergibt sich daraus ein Guthaben, wird Ihnen dieses natürlich ausgezahlt. Ergibt Ihre Abrechnung eine Nachzahlung, erfolgt die Begleichung wie gehabt über den Zahlweg Ihrer Wahl.
Noch ein Tipp: Für eine korrekte Berechnung Ihres Verbrauches in der Jahresrechnung ist es wichtig, dass Sie uns zu diesem Zeitpunkt einen Zählerstand mitteilen. Am einfachsten können Sie Ihren Zählerstand über unseren Online Service MEINE SPREEGAS eingeben. Notieren Sie sich bitte zuvor die Zählernummer, den Zählerstand und das Ablesedatum. Alternativ nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Die Höhe des Abschlags steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuellen Energiepreis. Anhand eines aktuellen Zählerstandes kann der empfohlene Abschlagsbetrag von Ihnen überprüft werden.
In unserem Kundenportal MEINE SPREEGAS können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.
In unserem Kundenportal MEINE SPREEGAS können Sie jederzeit Ihren Abschlag anpassen. Sind Sie noch nicht Online-Kunde holen Sie dies gern nach oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Schon mit einfachen Verhaltensänderungen und der Überprüfung der eigenen Gewohnheiten kann der Energieverbrauch reduziert werden. In jedem Haushalt gibt es Einsparpotentiale. Unsere Energiespartipps geben nützliche Hinweise.