Das Wichtigste zum Ende der Preisbremsen für Sie im Überblick

Die staatlichen Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreise in Form der sogenannten „Energiepreisbremsen" sind zum Jahresende ausgelaufen.​

Eine gesonderte schriftliche Mitteilung an alle Kundinnen und Kunden zum Ende der Preisbremsen sieht der Gesetzgeber nicht vor.​

Was ändert sich durch das Ende der Preisbremsen?​

Sollte Ihr aktueller Energiepreis unterhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, ändert sich für Sie nichts. Sollte Ihr Energiepreis oberhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, gilt für Sie ab 01.01.2024 wieder der vertraglich vereinbarte Preis.​

Sollte ich zum Ende der Preisbremsen meinen Zählerstand ablesen?​

Teilen Sie uns Ihren Zählerstand zum 31.12.2023 gern mit, ganz einfach in unserem Onlineservice MEINE SPREEGAS oder hier mit. Wenn Sie darauf verzichten möchten, werden wir den Zählerstand zur Abgrenzung per 31.12.2023 rechnerisch ermitteln (schätzen). ​

Ändert sich durch das Ende der Preisbremse mein Abschlag?​Entlastungen durch die Preisbremsen waren nur in den Abschlägen bis Dezember 2023 berücksichtigt. Daher ist keine gesonderte Anpassung Ihres Abschlagsbetrages ab Januar erforderlich.

 

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