Geräteförderung
Förderung effizienter Haushaltsgeräte
Wir fördern die Anschaffung von Erdgas-Herden, Erdgas-Steckdosen und Erdgas-Kaminen sowie den Anschluss von Wasch- und Spülmaschinen an das Erdgas-Warmwassernetz im Haushalt. Kochen wie die Profis mit punktgenauer Hitze oder schnell und günstig Wäsche trocknen. Entscheiden auch Sie sich für komfortable und effiziente Erdgas-Haushaltsgeräte. Das rechnet sich immer und ist gut für Umwelt und Klima. Mit der praktischen Erdgas-Steckdose können Sie die Geräte anschließen, wo Sie es möchten.
Unsere Geräteförderung im Überblick
Kauf eines neuen Erdgas-Herdes |
100€ |
Kauf eines Erdgas-Kamins |
150€ |
Installation einer Erdgas-Steckdose |
25€ |
Anschluss einer Wasch- oder Spülmaschine an das Erdgas-Warmwassernetz im Haushalt |
50€ |
Kauf eines Erdgas-Wäschetrockners |
200€ |
Voraussetzungen für die Förderung
Das Förderprogramm gilt nur im Netzgebiet Spree-Niederlausitz für SpreeGas-Kunden mit einem gültigen Gasliefervertrag. Kunden in der Ersatzversorgung erhalten keine Förderung.
Auszahlungsbedingungen
Die Auszahlung des vollen Förderbetrages setzt voraus, dass der Liefervertrag 36 Monate ab Antragstellung weiterläuft. Endet der Liefervertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes, so wird der Förderbetrag nur zeitanteilig gezahlt. Der Betrag wird zu diesem Zweck auf 36 Monate aufgeteilt und anteilig bei den jeweiligen Verbrauchsabrechnungen gutgeschrieben.
Förderung für Haushaltsgeräte
Der Einbau der neuen Erdgas-Haushaltsgeräte sowie einer Erdgas-Steckdose muss durch die Anschlussbescheinigung Ihres Installateurs bestätigt werden (Handwerkerrechnung). Zusätzliche Voraussetzung für den Zuschuss bei Wasch- und Spülmaschinen: Sie bereiten Ihr Warmwasser bereits mit Erdgas bzw. mit der Kombination »Erdgas und solare Warmwasserbereitung« und das neue Gerät bezieht sein Warmwasser direkt aus diesem System.