Energieausweis ist Pflicht

SpreeGas unterstützt Immobilienbesitzer schnell und unkompliziert bei der Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen für Wohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches
zum 01.11.2020 in Kraft getreten ist. Sprechen Sie uns bitte an.

Einem potenziellen Käufer, Mieter oder Pächter von Wohn- oder Nichtwohngebäuden ist der Energieausweis oder eine Kopie spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen und nach Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrags zu übergeben.

Was steht im Energieausweis?

Die im Ausweis genannten Kennwerte geben den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter (m2) Nutzfläche an – kurz: kWh/(m2a). Je höher der Kennwert ausfällt, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes. Eine zusätzliche Hilfe, um die Energieeffizienz von Häusern zu vergleichen, geben die Farben des Bandtachos und die Einteilung der Gebäude in Energieeffizienzklassen (A+ bis H). Anhand der Farben und von Vergleichswerten kann ein Haus eingestuft und mit anderen, typischen Häusern verglichen werden.

Es gibt zwei Varianten vom Energieausweis: den so genannten Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis wird aus den Angaben der Bewohner erstellt. In die Berechnungen fließt ihr Verbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre ein. Der Nachteil: Dieser Energieausweis ist stark abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten der Bewohner. Je nachdem, ob diese viel oder kaum heizen, kann das Ergebnis im Energieausweis verfälscht sein. Für den Bedarfsausweis wird das Haus genau unter die Lupe genommen: Wie ist der Zustand von Außenwänden, Dach und Fenstern? Auf welchem Stand sind Heizung und Haustechnik? Der Bedarfsausweis zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um Bausubstanz und Energieeffizienz bestellt ist. Am Endenergiebedarf können sich Hausbesitzer, Käufer und Mieter orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen. Gültig sind beide Ausweisvarianten jeweils zehn Jahre. Wann Hausbesitzer welchen Energieausweis brauchen, hängt vom Baujahr und von der Größe des Hauses ab.

Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisarten besteht nur wenn:

  • Das Haus über 5 oder mehr Wohneinheiten verfügt oder
  • Der Bauantrag für das Wohngebäude nach 31.10.1977 gestellt wurde oder
  • Das Gebäude die Standards der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erfüllt
  • Häuser unter Denkmalschutz benötigen keinen Energieausweis

Tipp

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bietet Mietern, Eigentümern, Fachleuten und anderen Marktteilnehmern umfassende Informationen (u.a. Flyer und Broschüren, Arbeitshilfen für die Aussteller) zum Energieausweis.

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