Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen
Die Energiewirtschaft und der Gasmarkt sind ein sehr komplexes Thema. Die uns am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier für Sie aufgelistet und beantwortet.
Die Energiewirtschaft und der Gasmarkt sind ein sehr komplexes Thema. Die uns am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier für Sie aufgelistet und beantwortet.
Bis 2008 hatten Energieversorger teilweise auch ein eigenes Netzgebiet ihrer Versorgungsleitungen. Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mussten Energieversorger abhängig von ihrer Unternehmensgröße Handel und Netz voneinander trennen. Ein Netzbetreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb sowie Wartung und Ausbau eines Energieversorgungsnetzes verantwortlich. Ein Energieversorger ist für die Lieferung der Energie (Erdgas, Strom) an den Letztverbraucher zuständig.
Ja, seit der Liberalisierung des Energiemarktes 2005 ist es auch für Energieversorger möglich, ihre Produkte in allen Netzgebieten anzubieten. Auch wir nutzen diese Möglichkeit und bieten auch außerhalb des Netzgebietes Spree-Niederlausitz in ausgewählten Netzen (Regionen) Erdgas sowie Strom an.
Nein. Für alle SpreeGas-Tarife wird keine Kaution oder Vorkasse verlangt.
Einzug (Anmeldung):
Teilen Sie uns schriftlich die Daten für die neue Verbrauchsstelle mit: Ihren Namen und Anschrift, den Namen und die Anschrift des Hauseigentümers, Datum der Wohnungsübernahme, Zählernummer und den Zählerstand bei Übernahme. Es wäre auch ausreichend, wenn Sie uns eine Kopie des Übergabeprotokolls zukommen lassen.
Umzug:
Teilen Sie uns schriftlich Ihre Vertragskontonummer sowie die Daten für die alte und neue Verbrauchsstelle mit.
Für die alte Verbrauchsstelle: Ihren Namen und Anschrift, Namen und die Anschrift des Hauseigentümers, Datum der Wohnungsübergabe, Zählernummer und den Zählerstand bei Übergabe.
Für die neue Verbrauchsstelle: Anschrift des Hauseigentümers, Datum der Wohnungsübernahme, Zählernummer und den Zählerstand bei Übernahme. Es wäre auch ausreichend, wenn Sie uns eine Kopie des jeweiligen Übergabeprotokolls zukommen lassen.
Auszug (Abmeldung):
Teilen Sie uns schriftlich Ihre Vertragskontonummer, die Daten für die Verbrauchsstelle und Ihre neue Anschrift mit:
Ihren Namen und Anschrift, den Namen und die Anschrift des Hauseigentümers, Datum der Wohnungsübergabe, Zählernummer und den Zählerstand bei Übergabe sowie Ihre neue Anschrift zum Versenden der Endabrechnung. Es wäre auch ausreichend, wenn Sie uns eine Kopie des Übergabeprotokolls zukommen lassen.
HINWEISE
Ihren Ein-/Um- oder Auszug können Sie uns auch persönlich in unseren Kundenbüros mitteilen. Ganz einfach geht es auch online. Auf unserer Internetseite haben wir alle 3 Formulare für Sie bereitgestellt.
Die Übertragung eines abgeschlossenen Vertrages mit SpreeGas oder EMB Energie Brandenburg GmbH an eine andere Person (z.B. den Nachmieter) ist nicht möglich. Es muss auf jeden Fall ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Jeder Vertragsabschluss muss in Textform vom Versorger bestätigt werden. Je nach SpreeGas-Tarif hat der Vertrag unterschiedliche Laufzeiten und Kündigungsfristen. Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen AGB bzw. für die Grundversorgung in den Erläuterungen und Hinweise sowie in der GasGVV.
Ja. Aufgrund von Preisschwankungen auf dem Energiemarkt kann es zu Preisanpassungen kommen. Über Preisänderungen werden Sie schriftlich vorher informiert. Mit unseren Festpreis-Produkten erhalten Sie Preissicherheit für den Grund- und Arbeitspreis und sind von Marktschwankungen unabhängig. Die Preissicherheit bezieht sich nicht auf Preisänderungen während der Festpreisphase aufgrund von Änderung oder Neueinführung von Steuern oder sonstigen gesetzlich veranlassten Kosten oder Umlagen, Netznutzungs- und Messentgelten. Nach Ablauf der Festpreisphase erfolgen Preisanpassungen nach billigem Ermessen (zu den Einzelheiten siehe §6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privat- und Geschäftskundentarife).
Die Vertragslaufzeit für die Grundversorgung ist unbegrenzt. Sonst gelten die Regelungen entsprechend dem abgeschlossenen Liefervertrag, einsehbar in den AGB und auf der jährlichen Rechnung.
Die GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) ist die Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“. In ihr sind die allgemeinen Regelungen für die Versorgung, die Aufgaben und Rechte des Grundversorgers, die Abrechnung der Energielieferung sowie die Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses festgelegt. Weitere Regelungen finden Sie in den jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der EMB Energie Brandenburg GmbH zur GasGVV.
Der Wechsel in einen SpreeGas-Tarif der EMB Energie Brandenburg GmbH ist ganz einfach:
Seit April 2012 sind Netzbetreiber und Energieversorger durch neue Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dazu verpflichtet, den Wechselvorgang innerhalb einer 3-Wochen-Frist zu bearbeiten. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt von der jeweiligen Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Versorger ab.
Nein, der Wechsel in einen SpreeGas-Tarif ist für Sie kostenfrei. Es fallen auch keine Gebühren oder sonstigen Verwaltungskosten an. Eventuell zu viel geleistete Abschlagszahlungen erhalten Sie von Ihrem bisherigen Versorger zurück. Er wird die geleisteten Zahlungen mit dem tatsächlichen Verbrauch (Endzählerstand) abgleichen und Ihnen eine entsprechende Schlussrechnung schicken. Der Vertrag mit der EMB Energie Brandenburg GmbH beginnt mit dem Zählerstand, der dem Endzählerstand ihres bisherigen Versorgers entspricht.
Nein, es müssen weder Ihr Netzbetreiber noch die EMB Energie Brandenburg GmbH irgendwelche technischen Arbeiten bei Ihnen zu Hause durchführen. Der Gas- bzw. Stromzähler bleibt nach wie vor Eigentum Ihres Netz- bzw. Messstellenbetreibers.
Nein, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (GasGVV/StromGVV) werden Sie in jedem Fall unterbrechungsfrei mit Gas bzw. Strom beliefert. Ihr Grundversorger ist dazu gesetzlich verpflichtet.
Bei einem laufenden Vertrag gilt die vereinbarte Kündigungsfrist laut abgeschlossenem Liefervertrag. Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Grundversorger soll eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Außerdem darf der Grundversorger keine gesonderten Entgelte für den Fall einer Kündigung des Vertrages, insbesondere wegen eines Wechsels des Lieferanten, verlangen.
Im Falle einer Änderung der Preise, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ergänzenden Bedingungen haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Der bisherige Versorger muss Sie zumeist sechs Wochen vor in Kraft treten der Änderungen informieren.
Nein, die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger und die Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber übernimmt selbstverständlich die EMB Energie Brandenburg GmbH für Sie. Sollten Sie jedoch bereits vor der Auftragserteilung für einen SpreeGas-Tarif selbst bei Ihrem bisherigen Versorger gekündigt haben, sollten Sie uns das unverzüglich mitteilen.
Das ist unsere kostenlose Servicerufnummer (Hotline). Sie können uns unter dem SpreeGas-Ruf 0800 78 22 78 0 rund um die Uhr 365 Tage im Jahr erreichen. Wir haben immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen und bearbeiten Ihr Anliegen schnellstmöglich.
Auf Rechnungen oder Schreiben von SpreeGas ist immer ein Kontakt vermerkt. Auf unserer Homepage können Sie die Ansprechpartner-Suche nutzen und über die Eingabe Ihrer Postleitzahl schnell den richtigen Ansprechpartner finden. Außerdem finden Sie in der Rubrik Unternehmen/Ansprechpartner eine detaillierte Auflistung aller Ansprechpartner nach Abteilungen. Natürlich können Sie sich auch jederzeit an den SpreeGas-Ruf 0800 78 22 78 0 wenden.
Die Marke SpreeGas steht für regionale Nähe und hilfreichen Service. Vor Ort beraten wir Sie gern zu unseren Produkten und Preisen sowie zu Energielösungen. Unsere Mitarbeiter sind in den Kundenbüros in Elsterwerda, Lauchhammer, Lauta und Werben für Sie da. Eine Übersicht mit allen Ansprechpartnern und den Kontaktdaten finden Sie hier. Selbstverständlich können Sie auch einen Termin bei Ihnen zu Hause vereinbaren.
Aufgrund der gesetzlich notwendig gewordenen Trennung (Unbundling) von Netzbetrieb und Vertrieb ist das Erdgasnetz an die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG verpachtet. Die NBB ist als Netzbetreiber auch zuständig für alle technischen und baulichen Aspekte rund um die Errichtung und Anmeldung von Gasanlagen. Die technischen Ansprechpartner der NBB finden Sie hier >
Wir sind bei Problemen rund um Ihre Energielieferung immer für Sie da. Das gilt auch für Beschwerden. Unsere Beschwerdestelle kümmert sich um Ihr Anliegen und bietet Ihnen gern Lösungen an. Alle Infos dazu sowie die Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur und der Schlichtungsstelle Energie e. V. finden Sie hier.
Die Schlichtungsstelle Energie ist vom Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern anerkannt. Sie wird gemeinsam getragen von den Verbänden der Energiewirtschaft und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass vorher die Beschwerdestelle unseres Unternehmens angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die EMB Energie Brandenburg GmbH ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Hier die komplette Adresse:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133 | 10117 Berlin
Telefon: 030 2757240-0 | Telefax: 030 2757240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Ob bei Neubau oder Modernisierung, wir unterstützen Sie mit unserer Heizungsförderung beim Einbau einer modernen Erdgas-Heizung sowie bei der Umstellung Ihrer alten Öl- oder Kohle-Heizung auf Erdgas. Darüber hinaus fördern wir den Kauf von Erdgas-Haushaltsgeräten. Unsere Förderangebote im Überblick:
Für die Geräteförderung und die Heizungsförderung müssen Sie den entsprechenden Förderantrag von SpreeGas ausfüllen und einreichen. Die Antragsformulare erhalten Sie von Ihrem bekannten Ansprechpartner, unseren Marketingmitarbeitern, beim SpreeGas-Ruf oder in Ihrem SpreeGas-Kundenbüro. Natürlich können Sie die Anträge unter Förderung auch ganz einfach downloaden.
Neben den SpreeGas-Förderangeboten für mehr Energieeffizienz mit Erdgas lassen sich oft auch staatliche Förderungen nutzen. Die Förderungen und Bedingungen werden öfter angepasst. Einen aktuellen Leitfaden finden Sie hier.
Die von der Heizung (aber auch vom Herd oder anderen Gasgeräten) benötigte installierte Leistung steht rund um die Uhr jeden Tag im Jahr zur Verfügung. Niemand muss sich über Bevorratung und Tankfüllstand Gedanken machen – Erdgas ist immer vorrätig. Dafür wird der Grundpreis gezahlt. Außerdem im Grundpreis enthalten sind fixe Kosten, die an den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber zu zahlen sind, wie Messentgelte. Bei Preisänderungen wird der Grundpreis taggenau abgegrenzt.
Der Arbeitspreis ist der Preis pro Energieeinheit (kWh) und enthält auch die gesetzlich festgelegte Energiesteuer auf Erdgas von 0,55 ct/kWh. Die ermittelten Verbräuche werden mit dem für den jeweiligen Zeitraum gültigen Arbeitspreis multipliziert. Der Arbeitspreis ist abhängig vom vereinbarten SpreeGas-Tarif und wird in ct/kWh ausgewiesen.
Der Arbeitspreis enthält die gesetzlich festgelegte Energiesteuer auf Erdgas von zurzeit 0,55 ct/kWh. Außerdem enthält der Nettobetrag Ihrer Abrechnung die Netzentgelte, die Konzessionsabgabe sowie die Entgelte für den Messstellenbetrieb inklusive Messvorgang und Abrechnung. Alle Beträge werden auf der Verbrauchsabrechnung einzeln ausgewiesen. Auf den Gesamtnettobetrag der Verbrauchsabrechnung wird dann noch die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer von zurzeit 19% erhoben.
Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch (m³) mit der Zustandszahl (z-Zahl) und dem Brennwert (kWh/m³) multipliziert. Die Zustandszahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist. Die Zustandszahl und den Brennwert ermittelt der vom zuständige Netzbetreiber.
Die GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) ist die Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“. In ihr sind die allgemeinen Regelungen für die Versorgung, die Aufgaben und Rechte des Grundversorgers, die Abrechnung der Energielieferung sowie die Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses festgelegt. Weitere Regelungen finden Sie in den jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der EMB Energie Brandenburg GmbH zur GasGVV.
Die an Ihrer Verbrauchsstelle benötigte installierte Leistung steht rund um die Uhr jeden Tag im Jahr zur Verfügung. Dafür wird der Grundpreis gezahlt. Außerdem im Grundpreis enthalten sind fixe Kosten, die an den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber zu zahlen sind, wie Messentgelte. Bei Preisänderungen wird er taggenau abgegrenzt.
Der Arbeitspreis ist der Preis pro Energieeinheit (kWh) und enthält auch die gesetzlich festgelegte Stromsteuer von 2,05 ct/kWh sowie eine Reihe weitere gesetzlicher Abgaben/Umlagen. Die ermittelten Verbräuche werden mit dem für den jeweiligen Zeitraum gültigen Arbeitspreis multipliziert. Der Arbeitspreis ist abhängig vom vereinbarten SpreeGas-Tarif und wird in ct/kWh ausgewiesen.
Der Arbeitspreis enthält die gesetzlich festgelegte Stromsteuer von zurzeit 2,05 ct/kWh. Außerdem enthält der Nettobetrag Ihrer Abrechnung die Netzentgelte, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Konzessionsabgabe sowie verschiedene Umlagen. Alle Beträge werden auf der Verbrauchsabrechnung einzeln ausgewiesen. Auf den Gesamtnettobetrag der Verbrauchsabrechnung wird dann noch die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer von zurzeit 19% erhoben.
Auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber netztransparenz.de finden Sie vielfältige und aktuelle Informationen.
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