Fragen zum Energiemarkt

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Energieversorger?

Bis 2008 hatten Energieversorger teilweise auch ein eigenes Netzgebiet ihrer Versorgungsleitungen. Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mussten Energieversorger abhängig von ihrer Unternehmensgröße Handel und Netz voneinander trennen. Ein Netzbetreiber ist für den ordnungsgemäßen Betrieb sowie Wartung und Ausbau eines Energieversorgungsnetzes verantwortlich. Ein Energieversorger ist für die Lieferung der Energie (Erdgas, Strom) an den Letztverbraucher zuständig.

Kann ich von jedem Energieversorger Erdgas beziehen?

Ja, seit der Liberalisierung des Energiemarktes 2005 ist es auch für Energieversorger möglich, ihre Produkte in allen Netzgebieten anzubieten. Auch wir nutzen diese Möglichkeit und bieten auch außerhalb des Netzgebietes Spree-Niederlausitz in ausgewählten Netzen (Regionen) Erdgas sowie Strom an.

Fragen zu Preisen und Produktangeboten

Wird für SpreeGas-Tarife eine Kaution oder Vorauskasse verlangt?

Nein. Für alle SpreeGas-Tarife wird keine Kaution oder Vorkasse verlangt.

Fragen zum Vertrag

Was habe ich bei Einzug/Umzug/Auszug zu tun?

Einzug (Anmeldung):

Teilen Sie uns schriftlich die Daten für die neue Verbrauchsstelle mit: Ihren Namen und Anschrift, den Namen und die Anschrift des Hauseigentümers, Datum der Wohnungsübernahme, Zählernummer und den Zählerstand bei Übernahme. Es wäre auch ausreichend, wenn Sie uns eine Kopie des Übergabeprotokolls zukommen lassen.

Umzug:

Teilen Sie uns schriftlich Ihre Vertragskontonummer sowie die Daten für die alte und neue Verbrauchsstelle mit.

Für die alte Verbrauchsstelle: Ihren Namen und Anschrift, Namen und die Anschrift des Hauseigentümers, Datum der Wohnungsübergabe, Zählernummer und den Zählerstand bei Übergabe.

Für die neue Verbrauchsstelle: Anschrift des Hauseigentümers, Datum der Wohnungsübernahme, Zählernummer und den Zählerstand bei Übernahme. Es wäre auch ausreichend, wenn Sie uns eine Kopie des jeweiligen Übergabeprotokolls zukommen lassen.

Auszug (Abmeldung):

Teilen Sie uns schriftlich Ihre Vertragskontonummer, die Daten für die Verbrauchsstelle und Ihre neue Anschrift mit:

Ihren Namen und Anschrift, den Namen und die Anschrift des Hauseigentümers, Datum der Wohnungsübergabe, Zählernummer und den Zählerstand bei Übergabe sowie Ihre neue Anschrift zum Versenden der Endabrechnung. Es wäre auch ausreichend, wenn Sie uns eine Kopie des Übergabeprotokolls zukommen lassen.

HINWEISE

Ihren Ein-/Um- oder Auszug können Sie uns auch persönlich in unseren Kundenbüros mitteilen. Ganz einfach geht es auch online. Auf unserer Internetseite haben wir alle 3 Formulare für Sie bereitgestellt.

Kann ich einen abgeschlossenen Vertrag übertragen?

Die Übertragung eines abgeschlossenen Vertrages mit SpreeGas oder EMB Energie Brandenburg GmbH an eine andere Person (z.B. den Nachmieter) ist nicht möglich. Es muss auf jeden Fall ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Was muss ich bei einem Vertragsabschluss berücksichtigen?

Jeder Vertragsabschluss muss in Textform vom Versorger bestätigt werden. Je nach SpreeGas-Tarif hat der Vertrag unterschiedliche Laufzeiten und Kündigungsfristen. Weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen AGB bzw. für die Grundversorgung in den Erläuterungen und Hinweise sowie in der GasGVV.

Kann der vereinbarte Preis Schwankungen unterliegen?

Ja. Aufgrund von Preisschwankungen auf dem Energiemarkt kann es zu Preisanpassungen kommen. Über Preisänderungen werden Sie schriftlich vorher informiert. Mit unseren Festpreis-Produkten erhalten Sie Preissicherheit für den Grund- und Arbeitspreis und sind von Marktschwankungen unabhängig. Die Preissicherheit bezieht sich nicht auf Preisänderungen während der Festpreisphase aufgrund von Änderung oder Neueinführung von Steuern oder sonstigen gesetzlich veranlassten Kosten oder Umlagen, Netznutzungs- und Messentgelten. Nach Ablauf der Festpreisphase erfolgen Preisanpassungen nach billigem Ermessen (zu den Einzelheiten siehe §6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privat- und Geschäftskundentarife).

Welche Laufzeit hat ein Vertrag?

Die Vertragslaufzeit für die Grundversorgung ist unbegrenzt. Sonst gelten die Regelungen entsprechend dem abgeschlossenen Liefervertrag, einsehbar in den AGB und auf der jährlichen Rechnung.

Was ist die GasGVV?

Die GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) ist die Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“. In ihr sind die allgemeinen Regelungen für die Versorgung, die Aufgaben und Rechte des Grundversorgers, die Abrechnung der Energielieferung sowie die Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses festgelegt. Weitere Regelungen finden Sie in den jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der EMB Energie Brandenburg GmbH zur GasGVV.

Fragen zum Anbieterwechsel

Wie kann ich in einen SpreeGas-Tarif wechseln?

Der Wechsel in einen SpreeGas-Tarif der EMB Energie Brandenburg GmbH ist ganz einfach:

  1. Den Vertrag für den gewünschten SpreeGas-Tarif abschließen (schriftlich per Auftragsformular oder im Internet).
  2. Die Abmeldung bei Ihrem aktuellen Energieversorger und alle weiteren Formalitäten erledigt EMB dann selbstverständlich kostenlos für Sie. Falls Sie bei Ihrem bisherigen Versorger bereits selbst gekündigt haben, teilen Sie uns dies bitte unbedingt mit.
  3. Nach erfolgreichem Wechsel erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung.

Wie lange dauert der Wechsel?

Seit April 2012 sind Netzbetreiber und Energieversorger durch neue Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dazu verpflichtet, den Wechselvorgang innerhalb einer 3-Wochen-Frist zu bearbeiten. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt von der jeweiligen Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Versorger ab.

Entstehen Kosten für mich? – Was ist mit geleisteten Abschlägen?

Nein, der Wechsel in einen SpreeGas-Tarif ist für Sie kostenfrei. Es fallen auch keine Gebühren oder sonstigen Verwaltungskosten an. Eventuell zu viel geleistete Abschlagszahlungen erhalten Sie von Ihrem bisherigen Versorger zurück. Er wird die geleisteten Zahlungen mit dem tatsächlichen Verbrauch (Endzählerstand) abgleichen und Ihnen eine entsprechende Schlussrechnung schicken. Der Vertrag mit der EMB Energie Brandenburg GmbH beginnt mit dem Zählerstand, der dem Endzählerstand ihres bisherigen Versorgers entspricht.

Sind technische Umbauten erforderlich?

Nein, es müssen weder Ihr Netzbetreiber noch die EMB Energie Brandenburg GmbH irgendwelche technischen Arbeiten bei Ihnen zu Hause durchführen. Der Gas- bzw. Stromzähler bleibt nach wie vor Eigentum Ihres Netz- bzw. Messstellenbetreibers.

Kann es während des Wechsels zur Unterbrechung der Versorgung kommen?

Nein, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (GasGVV/StromGVV) werden Sie in jedem Fall unterbrechungsfrei mit Gas bzw. Strom beliefert. Ihr Grundversorger ist dazu gesetzlich verpflichtet.

Welche Kündigungsfristen muss ich bei meinem bisherigen Versorger beachten?

Bei einem laufenden Vertrag gilt die vereinbarte Kündigungsfrist laut abgeschlossenem Liefervertrag. Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Der Grundversorger soll eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Außerdem darf der Grundversorger keine gesonderten Entgelte für den Fall einer Kündigung des Vertrages, insbesondere wegen eines Wechsels des Lieferanten, verlangen.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei meinem bisherigen Versorger?

Im Falle einer Änderung der Preise, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ergänzenden Bedingungen haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Der bisherige Versorger muss Sie zumeist sechs Wochen vor in Kraft treten der Änderungen informieren.

Muss ich meinen bisherigen Versorger selbst kündigen?

Nein, die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger und die Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber übernimmt selbstverständlich die EMB Energie Brandenburg GmbH für Sie. Sollten Sie jedoch bereits vor der Auftragserteilung für einen SpreeGas-Tarif selbst bei Ihrem bisherigen Versorger gekündigt haben, sollten Sie uns das unverzüglich mitteilen.

Service

Was ist der SpreeGas-Ruf?

Das ist unsere kostenlose Servicerufnummer (Hotline). Sie können uns unter dem SpreeGas-Ruf 0800 78 22 78 0 rund um die Uhr 365 Tage im Jahr erreichen. Wir haben immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen und bearbeiten Ihr Anliegen schnellstmöglich.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen haben?

Auf Rechnungen oder Schreiben von SpreeGas ist immer ein Kontakt vermerkt. Auf unserer Homepage können Sie die Ansprechpartner-Suche nutzen und über die Eingabe Ihrer Postleitzahl schnell den richtigen Ansprechpartner finden. Außerdem finden Sie in der Rubrik Unternehmen/Ansprechpartner eine detaillierte Auflistung aller Ansprechpartner nach Abteilungen. Natürlich können Sie sich auch jederzeit an den SpreeGas-Ruf 0800 78 22 78 0 wenden.

Was ist ein SpreeGas-Kundenbüro und wo finde ich es?

Die Marke SpreeGas steht für regionale Nähe und hilfreichen Service. Vor Ort beraten wir Sie gern zu unseren Produkten und Preisen sowie zu Energielösungen. Unsere Mitarbeiter sind in den Kundenbüros in Elsterwerda, Lauchhammer, Lauta und Werben für Sie da. Eine Übersicht mit allen Ansprechpartnern und den Kontaktdaten finden Sie hier. Selbstverständlich können Sie auch einen Termin bei Ihnen zu Hause vereinbaren.

Wo und wie erreiche ich einen Ansprechpartner für technische Fragen?

Aufgrund der gesetzlich notwendig gewordenen Trennung (Unbundling) von Netzbetrieb und Vertrieb ist das Erdgasnetz an die NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG verpachtet. Die NBB ist als Netzbetreiber auch zuständig für alle technischen und baulichen Aspekte rund um die Errichtung und Anmeldung von Gasanlagen. Die technischen Ansprechpartner der NBB finden Sie hier >

Was ist die SpreeGas-Beschwerdestelle?

Wir sind bei Problemen rund um Ihre Energielieferung immer für Sie da. Das gilt auch für Beschwerden. Unsere Beschwerdestelle kümmert sich um Ihr Anliegen und bietet Ihnen gern Lösungen an. Alle Infos dazu sowie die Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur und der Schlichtungsstelle Energie e. V. finden Sie hier.

Was ist die Schlichtungsstelle Energie?

Die Schlichtungsstelle Energie ist vom Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern anerkannt. Sie wird gemeinsam getragen von den Verbänden der Energiewirtschaft und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass vorher die Beschwerdestelle unseres Unternehmens angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die EMB Energie Brandenburg GmbH ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Hier die komplette Adresse:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133 | 10117 Berlin
Telefon: 030 2757240-0 | Telefax: 030 2757240-69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Förderungen

Welche Förderungen bietet SpreeGas?

Ob bei Neubau oder Modernisierung, wir unterstützen Sie mit unserer Heizungsförderung beim Einbau einer modernen Erdgas-Heizung sowie bei der Umstellung Ihrer alten Öl- oder Kohle-Heizung auf Erdgas. Darüber hinaus fördern wir den Kauf von Erdgas-Haushaltsgeräten. Unsere Förderangebote im Überblick:

Wie beantrage ich einen Förderzuschuss bei SpreeGas?

Für die Geräteförderung und die Heizungsförderung müssen Sie den entsprechenden Förderantrag von SpreeGas ausfüllen und einreichen. Die Antragsformulare erhalten Sie von Ihrem bekannten Ansprechpartner, unseren Marketingmitarbeitern, beim SpreeGas-Ruf oder in Ihrem SpreeGas-Kundenbüro. Natürlich können Sie die Anträge unter Förderung auch ganz einfach downloaden.

Welche staatlichen Förderangebote gibt es?

Neben den SpreeGas-Förderangeboten für mehr Energieeffizienz mit Erdgas lassen sich oft auch staatliche Förderungen nutzen. Die Förderungen und Bedingungen werden öfter angepasst. Einen aktuellen Leitfaden finden Sie hier.

Erdgas speziell

Was ist ein Grundpreis?

Die von der Heizung (aber auch vom Herd oder anderen Gasgeräten) benötigte installierte Leistung steht rund um die Uhr jeden Tag im Jahr zur Verfügung. Niemand muss sich über Bevorratung und Tankfüllstand Gedanken machen – Erdgas ist immer vorrätig. Dafür wird der Grundpreis gezahlt. Außerdem im Grundpreis enthalten sind fixe Kosten, die an den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber zu zahlen sind, wie Messentgelte. Bei Preisänderungen wird der Grundpreis taggenau abgegrenzt.

Was ist ein Arbeitspreis?

Der Arbeitspreis ist der Preis pro Energieeinheit (kWh) und enthält auch die gesetzlich festgelegte Energiesteuer auf Erdgas von 0,55 ct/kWh. Die ermittelten Verbräuche werden mit dem für den jeweiligen Zeitraum gültigen Arbeitspreis multipliziert. Der Arbeitspreis ist abhängig vom vereinbarten SpreeGas-Tarif und wird in ct/kWh ausgewiesen.

Wie hoch sind die gesetzlichen Abgaben?

Der Arbeitspreis enthält die gesetzlich festgelegte Energiesteuer auf Erdgas von zurzeit 0,55 ct/kWh. Außerdem enthält der Nettobetrag Ihrer Abrechnung die Netzentgelte, die Konzessionsabgabe sowie die Entgelte für den Messstellenbetrieb inklusive Messvorgang und Abrechnung. Alle Beträge werden auf der Verbrauchsabrechnung einzeln ausgewiesen. Auf den Gesamtnettobetrag der Verbrauchsabrechnung wird dann noch die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer von zurzeit 19% erhoben.

Was bedeuten z-Zahl und Brennwert?

Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch (m³) mit der Zustandszahl (z-Zahl) und dem Brennwert (kWh/m³) multipliziert. Die Zustandszahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist. Die Zustandszahl und den Brennwert ermittelt der vom zuständige Netzbetreiber.

Was ist die GasGVV?

Die GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) ist die Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“. In ihr sind die allgemeinen Regelungen für die Versorgung, die Aufgaben und Rechte des Grundversorgers, die Abrechnung der Energielieferung sowie die Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses festgelegt. Weitere Regelungen finden Sie in den jeweils gültigen Ergänzenden Bedingungen der EMB Energie Brandenburg GmbH zur GasGVV.

Strom speziell

Was ist ein Grundpreis?

Die an Ihrer Verbrauchsstelle benötigte installierte Leistung steht rund um die Uhr jeden Tag im Jahr zur Verfügung. Dafür wird der Grundpreis gezahlt. Außerdem im Grundpreis enthalten sind fixe Kosten, die an den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber zu zahlen sind, wie Messentgelte. Bei Preisänderungen wird er taggenau abgegrenzt.

Was ist ein Arbeitspreis?

Der Arbeitspreis ist der Preis pro Energieeinheit (kWh) und enthält auch die gesetzlich festgelegte Stromsteuer von 2,05 ct/kWh sowie eine Reihe weitere gesetzlicher Abgaben/Umlagen. Die ermittelten Verbräuche werden mit dem für den jeweiligen Zeitraum gültigen Arbeitspreis multipliziert. Der Arbeitspreis ist abhängig vom vereinbarten SpreeGas-Tarif und wird in ct/kWh ausgewiesen.

Wie hoch sind die gesetzlichen Abgaben/Umlagen?

Der Arbeitspreis enthält die gesetzlich festgelegte Stromsteuer von zurzeit 2,05 ct/kWh. Außerdem enthält der Nettobetrag Ihrer Abrechnung die Netzentgelte, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Konzessionsabgabe sowie verschiedene Umlagen. Alle Beträge werden auf der Verbrauchsabrechnung einzeln ausgewiesen. Auf den Gesamtnettobetrag der Verbrauchsabrechnung wird dann noch die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer von zurzeit 19% erhoben.

Wo kann ich mich über die im Strompreis enthaltenen Umlagen informieren?

Auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber netztransparenz.de finden Sie vielfältige und aktuelle Informationen.

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