01.07.2020

Wie setzt SpreeGas die temporäre Senkung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) um?

SpreeGas schöpft den gesetzlichen Rahmen zur steuerlichen Entlastung ihrer Kundinnen und Kunden vollständig aus. Die reduzierte Umsatzsteuer von 16 Prozent wird von SpreeGas an alle Kunden weitergegeben. Das entspricht dem Entlastungsgedanken, den der Gesetzgeber mit dem Corona-Hilfspaket erreichen will.

Was steht ab Juli 2020 in den Strom- und Gasrechnungen?

Jede Leistung an Endkunden muss mit einer Umsatzsteuer belastet werden. Bei Energielieferungen ist die Leistung mit der turnusmäßigen Ablesung erbracht. Erfolgt die Ablesung bei Kunden von SpreeGas im Zeitraum vom 01.07. bis zum 31.12.2020, wird in der Rechnung die gesamte Leistung über alle 12 Monate mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz von 16 Prozent besteuert.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

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