14.03.2023

Preissenkung zum 01.05.2023

Neue Preise gelten ab 1. Mai 2023

 

SpreeGas senkt zum 1. Mai 2023 die Arbeitspreise in der Gas-Grundversorgung um bis zu 8,86 Cent pro Kilowattstunde und damit unter 12 ct/kWh (alle Beträge inklusive 7 Prozent Umsatzsteuer). Der neue Arbeitspreis liegt also nicht mehr im Geltungsbereich der Gaspreisbremse. Die Senkung des Arbeitspreises fällt so groß aus, da die Preise im Großhandelsmarkt in den letzten Monaten deutlich gefallen sind. Durch die zuletzt ruhigere Marktsituation konnten mehr Mengen für zukünftige Lieferzeiträume vergleichsweise günstig eingekauft werden, die nun unmittelbar an die Kundinnen und Kunden von SpreeGas weitergeben werden. Auch die Grundpreise werden zum 1. Mai 2023 gesenkt.

 

Für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 18.000 Kilowattstunden ergibt sich bei dem neuen Arbeitspreis von 11,06 ct/kWh und einem auf 112,35 Euro/Jahr gesenkten Grundpreis gegenüber dem seit Januar geltenden vertraglichen Preis eine Preissenkung in der Gas-Grundversorgung von rund 1.590 Euro im Jahr. Allerdings: Für 80 Prozent des Jahresverbrauchs übernimmt der Staat seit Januar die Preisdifferenz zwischen dem bisherigen Vertragspreis und der Gaspreisbremse von 12 ct/kWh und sorgt damit bereits seitdem für eine finanzielle Entlastung. Mit der Preissenkung unter die 12-Cent-Grenze der Gaspreisbremse werden die Kundinnen und Kunden von SpreeGas mit diesem Verbrauchsprofil daher ab Mai im Ergebnis um rund 460 Euro pro Jahr entlastet.

 

Auch die Kundinnen und Kunden von SpreeGas mit Laufzeitverträgen werden ab Mai von den gesunkenen Energiepreisen profitieren. Ausnahmen gelten jedoch, wenn die Festpreisphase eines Vertrages endet und der bisherige Arbeitspreis unter dem aktuellen Marktpreis liegt.

 

Über die Preisanpassung werden die Kundinnen und Kunden von SpreeGas wie gewohnt auch per Brief informiert. Bei Rückfragen steht der Kundenservice gern für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur individuellen Information über die Energiepreisbremsen ist dieser allerdings aktuell sehr stark ausgelastet. Trotz des Einsatzes zusätzlicher Ressourcen muss leider mit Wartezeiten gerechnet werden.  

 

Der deutliche Rückgang der Preise im Gasmarkt erklärt sich durch die ausreichende Verfügbarkeit von Gas, weil die Nachfrage nach Gas von Industrie, Gewerbe und Haushalten durch Energieeinsparungen zurückgegangen ist und wegen einer bisher vergleichsweisen milden Witterung. Außerdem sind die Gasspeicher mit rund 65 Prozent weiterhin gut gefüllt und das Gasangebot ist, auch durch die Anbindung neuer Lieferländer, weiterhin stabil.

 

Von der Gaspreisbremse profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher deren Gasverbrauch unter 1,5 Mio. Kilowattstunden pro Jahr liegt. Diese zahlen ab März und rückwirkend für Januar und Februar 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Gasverbrauches zu einem festgelegten Arbeitspreis von 12 Cent je Kilowattstunde. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde zahlen sie den mit dem Versorger vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

 

 

 

 

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