Umsatzsteuersenkung vom 01.10.2022 bis 31.03.2024

Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen ab dem 01. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19% auf 7% zu senken. Selbstverständlich geben wir die Steuersenkung eins zu eins an Sie weiter. Auf Ihrer Rechnung werden wir die Steuersenkung auf Erdgas und Wärme für die betroffenen Zeiträume berücksichtigen und diese gesondert ausweisen.

Bitte beachten Sie: Die Steuersenkung bezieht sich auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und Wärmelieferungen aus Wärmenetzen. Stromlieferverträge sind von der Umsatzsteuersenkung nicht betroffen. Bonuszahlungen werden in vereinbarter Höhe gewährt und verringern sich nicht.


Auf welcher Grundlage wird die Umsatzsteuer gesenkt?

Im Rahmen des 3. Entlastungspaketes hat die Bundesregierung entschieden, die Umsatzsteuer auf die Gas- und Wärmelieferung temporär von 19 % auf 7 % zu senken.

Für welchen Zeitraum wird die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen gesenkt?

Der Umsatzsteuersatz auf die Gas- und Wärmelieferung wird im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19 % auf 7 % gesenkt.

Wird die Absenkung der Umsatzsteuer an die Kundinnen und Kunden weitergegeben?

Die temporäre Umsatzsteuersenkung auf Gas- und Wärmelieferung wird zu 100 % an Sie weitergegeben.

Der Brutto-Grundpreis und der Brutto-Arbeitspreis reduzieren sich entsprechend. Die Nettopreise bleiben gleich.

Muss ich die Umsatzsteuer-Anpassung extra beantragen?

Nein, Sie müssen sich um nichts kümmern, wir berücksichtigen die Umsatzsteuersenkung automatisch.

Gilt die Umsatzsteuersenkung für alle Verträge?

Die Umsatzsteuersenkung gilt nur für Gas- und Wärmelieferverträge.

Für Stromlieferverträge gilt weiterhin der Umsatzsteuersatz von 19 %.

 

Muss ich zum 01.10.2022 und 31.03.2024 meinen Zähler ablesen und den Zählerstand melden?

Teilen Sie uns gern Ihren Zählerstand mit.

Ganz bequem in unserem Onlineservice MEINE SPREEGAS oder über das Kontaktformular Zählerstand mitteilen. Wir berücksichtigen diesen dann in der Verbrauchsabrechnung zum Stichtag der Umsatzsteueränderung.

Wenn Sie uns den Zählerstand nicht mitteilen – kein Problem – dann nehmen wir die Abgrenzung zur Umsatzsteueränderung in der Rechnung rechnerisch vor.

Verändert sich mein Abschlag? Wird mein Abschlag neu berechnet?

Wir passen die Abschläge nicht automatisch an. Die Umsatzsteuersenkung wird in der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Möchten Sie ihre Abschläge anpassen? In unserem Onlineservice MEINE SPREEGAS können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.

Wenn der Abschlag nicht angepasst wird, wie wird dieser in der Rechnung verrechnet?

Wir verrechnen die geleisteten Zahlungen innerhalb der Rechnung. Bei der Abrechnung wird der jeweils gültige Umsatzsteuersatz und damit die Umsatzsteuersenkung berücksichtigt. Zu viel gezahlte Beträge werden erstattet.

Wie wird die temporäre Umsatzsteuersenkung in der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt?

Auf Ihrer Verbrauchsabrechnung werden Sie die Änderung der Umsatzsteuer gut nachvollziehen können, weil wir den Energiepreis immer zuerst ohne Umsatzsteuer berechnen und darauf dann die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Umsatzsteuer automatisch berechnen.

Entscheidend für die Berücksichtigung des reduzierten Umsatzsteuersatzes ist das Ende des Abrechnungszeitraumes (Datum der Ablesung). Liegt das Abrechnungsende vor dem 1. Oktober 2022, gilt der Umsatzsteuersatz von 19 %.

Liegt dieser Zeitpunkt nach dem 30. September 2022 und vor dem 31.03.2024, unterliegt der gesamte Jahresverbrauch dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.

Hinweis: Das Rechnungsdatum ist für die Berücksichtigung der Umsatzsteuer nicht relevant.

Habe ich auf Grund der Umsatzsteuersenkung ein Sonderkündigungsrecht?

Nein. Ein Sonderkündigungsrecht besteht gemäß § 41 Abs. 6 EnWG nicht.

Profitieren Sie als Energieversorger von der Umsatzsteuersenkung?

Nein, die Umsatzsteuer leiten wir zu 100 % an das Finanzamt weiter.

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