Informationen zur Preisanpassung Strom zum 01.04.2024

Zur aktuellen Preisanpassung Ihres Stromtarifs möchten wir Ihnen gerne zusätzliche Informationen an die Hand geben, um Ihnen die Veränderungen des Preises nachvollziehbarer zu machen. Ihr Tarif mit der vereinbarten Preissicherheit hat Sie durch die vergangenen turbulenten Monate getragen. Das ist gut so. Wir als Ihr zuverlässiger, regionaler Energiepartner sind stolz darauf, mit unseren fairen Tarifen und unserem mehrfach ausgezeichneten Service für unsere Kundinnen und Kunden da zu sein.

In den letzten zwei Jahren hat sich die Energieversorgung in Deutschland und Europa stark verändert. Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat die bereits seit Mitte 2021 angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die Kosten für die Energiebeschaffung an den Großhandelsmärkten haben in den vergangenen zwei Jahren historische Höchststände erreicht und sie liegen trotz einer zwischenzeitlichen Entspannung weiterhin über dem Niveau vor der Energiekrise. Und seit Anfang dieses Jahres haben einige Netzbetreiber ihre Entgelte für den Transport des Stroms (= Netzentgelte) erhöht, da insbesondere der von der Bundesregierung für das Jahr 2024 geplante Zuschuss aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in Höhe von 5,5 Milliarden Euro infolge der notwendig gewordenen Haushaltskonsolidierung im Dezember letzten Jahres nun doch nicht umgesetzt werden konnte.

Diese Entwicklungen führen dazu, dass wir alle Tarife, die in den letzten Jahren von einer vertraglichen Preissicherheit profitiert haben, auf das insgesamt gestiegene Preisniveau anheben müssen, wenn sich im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die zugrunde liegenden Kostenbestandteile der jeweiligen Verträge erhöht haben.

Wir möchten Sie auch weiter zu unseren treuen Kunden zählen, denn Sie sind uns wichtig. Sie können dabei von unseren optimierten Produkten und von den stetig an die aktuellen Entwicklungen angepassten Tarifkonditionen profitieren. Informieren Sie sich!

In Ihrem persönlichen Onlineservice MEINE SPREEGAS können Sie sich jederzeit über unsere aktuellen Angebote für Sie informieren. Darüber hinaus können Sie dort jederzeit auf Ihre Kundendaten zugreifen, Abschläge ändern, Zählerstände erfassen oder Ihre Rechnungen einsehen. Sie sind noch nicht im Onlineservice registriert? Das geht ganz einfach und schnell mit Ihrer Zählernummer und Ihrer Vertragskontonummer, die Sie auf der ersten Seite Ihres Schreibens finden.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir sind gerne für Sie da!

Muss ich meinen Zähler ablesen den Zählerstand mitteilen?

Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand zur Preisanpassung mit, ganz einfach in unserem Onlineservice MEINE SPREEGAS. Wenn Sie darauf verzichten möchten, werden wir den Zählerstand zur Abgrenzung der Preise rechnerisch ermitteln (schätzen). Eine Zwischenabrechnung erhalten Sie nicht.

Abschlagsänderung

Sollte eine Abschlagsanpassung aufgrund der Preisänderung zum 01.04.2024 durch uns erfolgt sein, informieren wir Sie über die neuen Abschlagsbeträge mit dem Schreiben zur Preisänderung. Sofern Ihre Jahresrechnung im April 2024 oder Mai 2024 erstellt wird, enthält diese Ihren neuen Abschlagsplan.

Bitte beachten Sie: Die Höhe des Abschlages steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuell gültigen Energiepreis.

In unserem Kundenportal MEINE SPREEGAS können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.


Fragen und Antworten im Überblick

Haben Sie ein Alternativangebot für mich?

In Ihrem persönlichen Onlineservice MEINE SPREEGAS können Sie sich jederzeit über unsere aktuellen Angebote mit Preissicherheit für Sie informieren. Sie sind noch nicht im Onlineservice registriert? Das geht ganz einfach und schnell mit Ihrer Zählernummer und Ihrer Vertragskontonummer, die Sie auf der ersten Seite Ihres Schreibens finden.

Wie lange gilt ein vertraglich vereinbarter eingeschränkter Festpreis?

Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit entspricht die Dauer der Festpreisphase der Dauer der Mindestvertragslaufzeit. Die Dauer der eingeschränkten Festpreisphase Ihres Vertrages, können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen. Nach Ablauf der Festpreisphase ist EMB jederzeit berechtigt die Preise nach billigem Ermessen den Marktgegebenheiten entsprechend anzupassen.

Während der Festpreisphase sind Preisänderungen nur aufgrund von Änderung oder Neueinführung von Steuern oder sonstigen gesetzlich veranlassten Kosten oder Umlagen möglich. Bei einigen Produkten besteht während der Festpreisphase auch ein Preisanpassungsrecht, wenn sich die Netzentgelte oder Messentgelte ändern.

Wie kann ich kündigen?

Ihren Energieliefervertrag können Sie jederzeit unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündigen. Sofern die zugrunde liegende AGB für Ihren Tarif Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt - das ist, wenn Sie ein Preisanpassungsschreiben erhalten haben, der Fall -, haben Sie als Kunde die Möglichkeit von diesem Gebrauch zu machen.

Sie haben die Möglichkeit, die Kündigung in Ihrem Onlineservice MEINE SPREEGAS oder über das Kontaktformular "Jetzt Vertrag kündigen" selbst durchzuführen.

Es gibt immer eine Alternative zu einer Kündigung. Wenn Ihr Vertrag nicht mehr zu Ihnen passt, beraten wir Sie gern. Vielleicht haben wir im persönlichen Gespräch eine Lösung für Sie.
Unsere Service-Mitarbeiter stehen Ihnen telefonisch unter 03557822 - 301 gern zur Verfügung.
Auch in Ihrem Onlineservice MEINE SPREEGAS können Sie sich jederzeit über unsere aktuellen Angebote mit Preissicherheit für Sie informieren.

Muss ich meinen Abschlag anpassen?

Sollte eine Abschlagsanpassung aufgrund der Preisänderung zum 01.04.2023 durch uns erfolgt sein, informieren wir Sie über die neuen Abschlagsbeträge mit dem Schreiben zur Preisänderung.

Erhalten Sie Ihre Jahresrechnung im April 2024 oder Mai 2024, erhalten Sie Ihren neuen Abschlagsplan erst nach Erstellung Ihrer Jahresrechnung. Wichtig für Sie: Die Höhe des Abschlags steht im direkten Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuell gültigen Energiepreis.

In unserem Onlineservice MEINE SPREEGAS können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt "Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen" den Button "Abschlagshöhe empfehlen" nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.

Was passiert, wenn ich nun zu viel oder zu wenig an Sie gezahlt habe?

Die Abrechnung erfolgt, wie gehabt, am Ende der Abrechnungsperiode. Ergibt sich daraus ein Guthaben, wird Ihnen dieses natürlich ausgezahlt. Ergibt Ihre Abrechnung eine Nachzahlung, erfolgt die Begleichung wie gehabt über den Zahlweg Ihrer Wahl.

Noch ein Tipp: Für eine korrekte Berechnung Ihres Verbrauches in der Jahresrechnung ist es wichtig, dass Sie uns zu diesem Zeitpunkt einen Zählerstand mitteilen. Am einfachsten können Sie Ihren Zählerstand in MEINE SPREEGAS eingeben. Notieren Sie sich bitte zuvor die Zählernummer, den Zählerstand und das Ablesedatum. Alternativ nutzen Sie bitte das Kontaktformular:

Zählerstand mitteilen

Wie kann ich meinen Abschlag anpassen?

In unserem Onlineservice MEINE SPREEGAS können Sie jederzeit Ihren Abschlag anpassen. Sind Sie noch nicht Online-Kunde, registrieren Sie sich jetzt.

Was kann ich tun, um meinen Energieverbrauch zu reduzieren?

Schon mit einfachen Verhaltensänderungen und der Überprüfung der eigenen Gewohnheiten kann der Energieverbrauch reduziert werden. In jedem Haushalt gibt es Einsparpotentiale. Unsere Energiespartipps geben nützliche Hinweise.

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