Der Sichere
- Preissicherheit1 während der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten2
- Nur online3
- 100 % Ökostrom4
1 Die Preissicherheit gilt während der ersten 24 Monate ab Lieferbeginn (Festpreisphase) und bezieht sich auf die die Kosten für die Strombeschaffung und für den Vertrieb. Die Preissicherheit bezieht sich nicht auf die Änderung oder Neueinführung von regulatorisch oder gesetzlich veranlassten Preisbestandteilen, die vom Lieferanten nicht beeinflussbar sind. Das sind Netz- und Messentgelte, Steuern, sonstige gesetzlich veranlasste Kosten und/oder Umlagen. Nach Ablauf der Festpreisphase erfolgen Preisanpassungen nach billigem Ermessen (zu den Einzelheiten siehe § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privat- und Geschäftskundentarife).
2Der Vertrag kann erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
3Der Tarif ist ein reiner Onlinetarif, der ausschließlich über das Internet abgeschlossen werden kann. Mit der Auftragserteilung verpflichtet sich der Kunde, sich zur Online-Vertragsabwicklung im Kundenportal "MEINE SPREEGAS" unter www.spreegas.de/meine-spreegas anzumelden und während der Laufzeit des Stromliefervertrages dort auch angemeldet zu bleiben. Da die gesamte Korrespondenz des Lieferanten zu diesem Vertrag grundsätzlich über das Kundenportal „MEINE SPREEGAS" abgewickelt wird, ist der Kunde u. a. verpflichtet, dem Lieferanten stets eine aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen und während der Vertragslaufzeit einen Internetzugang zu unterhalten (vgl. dazu auch § 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen zu diesem Tarif).
4Für STROM Direkt24 wird die Herkunft der Elektrizität zu 100 % aus erneuerbaren Energien aus europäischen Anlagen vom Qualitätslabel RenewablePLUS zertifiziert. Die Herkunftsnachweise belegen, dass STROM Direkt24 klimaneutral ist und Investitionen in ökologische Anlagen und Maßnahmen erfolgen. Diese Nachhaltigkeitskriterien werden jährlich vom TÜV Rheinland geprüft und zertifiziert. Unsere aktuelle Stromkennzeichnung finden Sie hier.
Rechtliches im Überblick
Ihr Vertrag kommt durch ein Bestätigungsschreiben von EMB zustande, in dem auch der voraussichtliche Belieferungsbeginn mitgeteilt wird. Es handelt es sich um einen sogenannten „kombinierten Vertrag". Das bedeutet: Der Vertrag umfasst sowohl die Netznutzung als auch die Messung. Sämtliche dafür anfallende Kosten sind in dem vom Kunden zu zahlenden Grund- bzw Arbeitspreis enthalten. Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung im Sinne von § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Ihren Lieferantenwechsel ermöglicht EMB zügig und unentgeltlich. Die Jahresverbrauchsabrechnung wird grundsätzlich jährlich nach der turnusmäßigen Verbrauchsablesung erstellt. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten der Anschlussnutzung sind unter den Voraussetzungen des § 18 NAV gegen den örtlichen Netzbetreiber geltend zu machen. In allen übrigen Fällen haftet EMB nach den gesetzlichen Vorschriften. Aktuelle Informationen zu den geltenden Angeboten und Preisen sowie zu eventuellen Wartungsentgelten und gebündelten Produkten oder Leistungen können unter www.spreegas.de abgerufen werden. Ihren Zahlungsverpflichtungen können Sie nachzukommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder die fälligen Beträge überweisen. Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie hier.