Der Sichere
- Preissicherheit1 während der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten2
- Nur online3
- Mit Bestabrechnung4 automatisch von der günstigsten Preisstufe profitieren
- Regional – Die Kraft von hier
1 Die Preissicherheit gilt während der ersten 12 Monate ab Lieferbeginn (Festpreisphase) und bezieht sich auf die Kosten für die Gasbeschaffung (inkl. der Bilanzierungsumlage) und für den Vertrieb. Die Preissicherheit bezieht sich nicht auf die Änderung oder Neueinführung von regulatorisch oder gesetzlich veranlassten Preisbestandteilen, die vom Lieferanten nicht beeinflussbar sind. Das sind Netz- und Messentgelte, Steuern, sonstige gesetzlich veranlasste Kosten und/oder Umlagen (mit Ausnahme der Bilanzierungsumlage) sowie die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis"). Nach Ablauf der Festpreisphase erfolgen Preisanpassungen nach billigem Ermessen (zu den Einzelheiten siehe § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privat- und Geschäftskundentarife).
2Der Vertrag kann erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
3Der Tarif ist ein reiner Onlinetarif, der ausschließlich über das Internet abgeschlossen werden kann. Mit der Auftragserteilung verpflichtet sich der Kunde, sich zur Online-Vertragsabwicklung im Kundenportal "MEINE SPREEGAS" unter www.spreegas.de/meine-spreegas anzumelden und während der Laufzeit des Gasliefervertrages dort auch angemeldet zu bleiben. Da die gesamte Korrespondenz des Lieferanten zu diesem Vertrag grundsätzlich über das Kundenportal „MEINE SPREEGAS" abgewickelt wird, ist der Kunde u. a. verpflichtet, dem Lieferanten stets eine aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen und während der Vertragslaufzeit einen Internetzugang zu unterhalten (vgl. dazu auch § 3 der Ergänzenden Vertragsbedingungen zu diesem Tarif).
4Die für Ihren individuellen Jahresverbrauch günstigste Preisstufe des Tarifs wird der Jahresabrechnung zugrunde gelegt. Wenn eine Abrechnung kein volles Jahr umfasst, wird zur Ermittlung der maßgeblichen Preisstufe der individuelle Verbrauch auf ein volles Jahr hochgerechnet.
Optional mit Ökogas-Option KlimaPro
Mit der Option KlimaPro machen Sie aus Ihrem Erdgas ganz einfach Ökogas. Damit werden die CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung des Erdgases entstehen, durch Klimaschutzzertifikate ausgeglichen und internationale Projekte gefördert. Derzeit unterstützen wir unter anderem folgende Klimaschutzprojekte. Es gelten die Bedingungen für die Option KlimaPro. Sofern der Erdgasliefervertrag zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Zusatzvereinbarung zur Option (noch) eine Mindestvertragslaufzeit hat, kann die Option – unabhängig vom zugehörigen Erdgasliefervertrag – erstmals zum Ende dieser Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Es gelten dabei die gleichen Kündigungsfristen wie für den Erdgasliefervertrag. Nach Ablauf einer etwaigen Mindestvertragslaufzeit des Erdgasliefervertrags und bei Erdgaslieferverträgen ohne Mindestvertragslaufzeit läuft die Option auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Rechtliches im Überblick
Ihr Vertrag kommt durch ein Bestätigungsschreiben von der EMB zustande, in dem auch der voraussichtliche Belieferungsbeginn mitgeteilt wird. Es handelt es sich um einen sogenannten „kombinierten Vertrag". Das bedeutet: Der Vertrag umfasst sowohl die Netznutzung als auch die Messung. Sämtliche dafür anfallende Kosten sind in dem vom Kunden zu zahlenden Grund- bzw Arbeitspreis enthalten. Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung im Sinne von § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Ihren Lieferantenwechsel ermöglicht die EMB zügig und unentgeltlich. Die Jahresverbrauchsabrechnung wird grundsätzlich jährlich nach der turnusmäßigen Verbrauchsablesung erstellt. Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten der Anschlussnutzung sind unter den Voraussetzungen des § 18 NDAV gegen den örtlichen Netzbetreiber geltend zu machen. In allen übrigen Fällen haftet die EMB nach den gesetzlichen Vorschriften. Aktuelle Informationen zu den geltenden Angeboten und Preisen sowie zu eventuellen Wartungsentgelten und gebündelten Produkten oder Leistungen können unter www.spreegas.de abgerufen werden. Ihren Zahlungsverpflichtungen können Sie nachzukommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder die fälligen Beträge überweisen. Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie hier.